Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge wie Streitigkeiten beim Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeuges, sondern umfasst auch die Streitigkeitigkeiten insbesondere bei einem Unfall wegen Schadenersatzforderungen, Körperverletzung, Führerscheinentzug.
Versichert ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind in der Regel folgende Leistungsarten versichert:
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
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Hinweis zur Beratungspflicht & Beratungsverzicht
Aufgrund von EU-Vorgaben steht Ihnen gem. §61 VVG eine Beratung vor dem Abschluss der Versicherung zu.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie Berechnungen und den Onlineantrag für diese Art Versicherung auch ohne vorherige Beratung abschließen können.
Dies kann sich evtl. auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachteilig auswirken.