Existenzschutz I Einkommenssicherung für Selbständige & Freiberufler
Das Problem
Bei einer Krankentagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen / den Gewinn der letzten 12 Monate NICHT übersteigen. Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen
Die Folge
Fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen, etc.) einer Praxis oder eines Betriebes können bei Unterbrechnung infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden.
Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen kommen.
Die EINKOMMENSSICHERUNG ersetzt den während der Dauer der Betriebsunterbrechnung entgangenen Deckungsbeitrag
- für fortlaufende Betriebsausgaben
- den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn
- eventuell anfallende Schadenminderungskosten
- anfallende Kosten einer Betriebsauflösung wegen völliger Arbeitsunfähigkeit oder Tod
Die EINKOMMENSSICHERUNG umfasst die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei) für die Dauer von bis 24 Monaten wegen:
- völliger Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb leitenden bzw. versicherten Person
- infolge Krankheit oder Unfall
- Sachschäden ausgelöst durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion,
- Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus,
- Austritt von Leitungswasser,
- Sturm, Hagel
- Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche
weitere Vorteile:
- durch verschiedene Karenzeiten lässt sich die Prämie optimieren
- Verkürzung der Karenzzeit um 7 Tage bei stationärer Krankenhausbehandlung oder Unfall
- Genereller Kündigungsverzicht im Leistungsfalle
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