Fahrradversicherung / Fahrrad-Vollkasko - Der Rundumschutz fürs Fahrrad, Pedelec / E-Bike
Bisher hatte man fast nur die Möglichkeit, sein hochwertiges Fahrrad, E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl abzusichern.
Mit der Fahrrad-Versicherung / Fahrrad-Vollkasko für privat genutzte Fahrräder / E-Bikes hat man praktisch einen Rundumschutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“ zum Neuwert.,
Schutz für Fahrrad / E-Bike & Teile
Die Fahrrad-Versicherung / Fahrrad-Vollkasko versichert zum einen strafbare Handlungen wie:
- Verlust durch Diebstahl, Raub oder nach Einbruchdiebstahl oder auch Teilediebstahl
sondern auch Reparaturkosten oder Ersatz bei Schäden durch:
- Beschädigungen durch Unfall (auch mit einem Transportmittel), Fall- oder Sturzschäden,
- Vandalismus
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Verschleiß für max. 3 Jahre und nicht an Reifen und Bremsen
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten
Mitversichert sind ebenfalls Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Versicherungsschutz besteht ohne Selbstbehalt.
Schutz Fahrradzubehör / E-Bikezubehör und -gepäck
Versichert sind im Rahmen der Fahrrad-Versicherung / Fahrrad-Vollkasko weiterhin folgendes Fahrradzubehör und -gepäck zum Neuwert:
Anhänger - Beleuchtung - Fahrradkompass - Fahrradkorb - Fahrradschloss - Fahrradtasche - Fahrradwimpel - Helm - Hygieneartikel - Isomatte - Kartenhalter - Kartenmaterial - Kilometerzähler - Kindersitz - Kleidung - Klingel - Kochgeschirr - Luftmatratze - Luftpumpe - Reflektor - Regenschutzplane - Sattelkissen - Schloss - Schlafsack - Schleppstange - Spiegel - Steckschutzblech - Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) - Trinkflasche - Werkzeug/ Flickzeug - Werkzeugtasche - Zelt
durch:
- Diebstahl, Raub, Vandalismus von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen sowie Fahrradzubehör oder Fahrradgepäck
- der Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder des Transportmittels
- Schäden durch Feuer
bis max. 1.000,- € im Schadensfall und max. 300,- je Sache , wie z.B.
Die Fahrrad-Vollkasko versichert alles zum Neuwert und ohne Selbstbehalt.
Die Fahrrad-Vollkasko gilt auch für Pedelecs / E-Bikes bis 25 km/h, für welche keine Führerschein- oder Versicherungspflicht besteht.
Schutzbrief für Fahrrad / E-Bike
Ergänzt werden kann die Fahrrad-Versicherung / Fahrrad-Vollkasko um Schutzbriefleistungen wie folgt:
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Bergung
- Leih-/Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
- Notfall-Bargeld
▼ Fahrrad-Reparaturversicherung für Fahrräder / Pedelecs / E-Bikes:
Schutz für Fahrrad / E-Bike & Teile
Mit der Fahrrad-Reparaturversicherung werden die Kosten für Reparaturen versichert durch:
- Beschädigungen durch Unfall (auch mit einem Transportmittel), Fall- oder Sturzschäden,
- Vandalismus
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Verschleiß für Akku bis max. 3 Jahre im Classictarif,
- Verschleiß für Akku, Reifen und Bremsen bis max. 5 Jahre im Exklusivtarif
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten
Mitversichert sind ebenfalls Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Versicherungsschutz besteht ohne Selbstbehalt.
Schutz für Akku & Motor
Versichert sind im Rahmen der Fahrrad-Reparaturversicherung auch Feuchtigkeitsschäden und Elektronikschäden.
Schäden an Miet- und Werkstattfahrrädern im Exklusivtarif
in der Exklusiv-Variante wird weiterhin Schutz geboten für eine Mietdauer von bis 7 Tagen an vom VN oder mit Ihm im Haushalt lebenden Personen gemieteten Fahrrädern / E-Bikes / Pedelecs für Reparaturkosten durch folgende Schäden:
- Beschädigungen durch Unfall (auch mit einem Transportmittel), Fall- oder Sturzschäden,
- Vandalismus
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Verschleiß für Akku bis max. 3 Jahre im Classictarif,
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Zusätzlich sind im EXKLUSIV-SCHUTZ nachfolgende Schutzbriefleistungen enthalten:
24-Stunden-Service-Hotline
Pannenhilfe direkt vor Ort
Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
Leih-/Mietfahrrad
Fahrrad-Rücktransport
Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
Sichere Aufbewahrung von Karten und Dokumenten bzw. wichtigen Daten
Übernachtung im Notfall
Werkstattvermittlung
▼ Hinweise zur Annahme für Fahrräder / E-Bikes / Pedelecs:
Mit der Fahrradversicherung / Fahrradkasko werden Fahrräder / E-Bikes / Pedelecs einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile versichert,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- wurde durch eine Privatperson erworben und wird nur zu privaten Zwecken genutzt
- der Händlerverkaufspreis beträgt nicht mehr als 10.000,- Euro
- es liegt eine Original-Händlerrechnung / Original-Kaufbeleg vor
- es weist keine Beschädigung auf, welche die Funktion beeinträchtigt
- es hat keinen Hilfsmotor
- es handelt sich nicht um einen Eigenbau oder vollverkleidetes Fahrrad / Velomobile
- es handelt sich nicht um ein Carbon-Fahrrad
- es handelt sich nicht um ein Dirt-Bike
- es handelt sich nicht um ein E-Bike / Pedelec, für das eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- eine Rahmennummer oder Codierungsnummer muss vorhanden sein
Fahrräder / E-Bikes / Pedelecs, welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim "Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V." (ADFC) codiert werden.
Dokumente zum Downloaden:
Leistungsübersicht & Vergleich der Produkte zur Fahrrad-Vollkasko bei "Ammerländer" (pdf)
Kundeninformation zum "Classic-Schutz" zur Fahrrad-Vollkasko bei "Ammerländer" (pdf)
Kundeninformation zum "Exclusiv-Schutz" zur Fahrrad-Vollkasko bei "Ammerländer" (pdf)
Kundeninformation zum "Excellent-Schutz" zur Fahrrad-Vollkasko bei "Ammerländer" (pdf)
Kundeninformation zum "Excellent-Plus-Schutz" zur Fahrrad-Vollkasko bei "Ammerländer" (pdf)
Hinweis zur Beratungspflicht & zum Dokumentationsverzicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung gemäß § 61 VVG zusteht.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie uns von Mo bis Do von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr und Freitags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr unter +49 351 4706577.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
>> Hier finden Sie unsere Erstinformation gemäß VersVermV
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der telefonischen Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten.
Angebotsrechner & Onlineantrag zur Fahrrad-Vollkasko / Fahrrad-Reparaturversicherung
Der unten eingebundene Endkundenrechner ist vom Drittanbieter "Ammerländer Versicherung VVaG"
Bitte wählen Sie zuerst, ob Sie den Schutz für Pedelec / E-Bike oder Fahrrad berechnen möchten.