Firmenrechtsschutzversicherungen für Gewerbe und freie Berufe im Vergleich in Dresden

Firmenrechtsschutzversicherungen im Vergleich

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Rechtsschutzversicherungen für Gewerbe und freie Berufe im Vergleich

Warum ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Die Risiken eines Rechtsstreites sind heutzutage in allen Lebensbereichen größer denn je.

Recht haben ist das Eine, Recht bekommen das Andere.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen.

Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen.

Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursache vor Beginn des Versicherungsschutzes gelegen haben, sind im Regelfall unversichert.

Allein ein verlorener Rechtsstreit über 10.000 Euro Streitwert über 2 Instanzen kann ca 7.000 Euro kosten.

▼ Die Bereiche des Firmenrechtsschutz im Überblick:

Die Firmenrechtsschutzversicherungen im wesentlichen 4 große Leistungsbereiche:

1.) Der zivilrechtliche und private Bereich / Privat- bzw. Familienrechtsschutz
Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.

2.) Arbeitgeber- / Berufsrechtsschutz
Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.

3.) Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes) der Inhaber. Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).

4.) Haus- & Mietrechtsschutz für Privat- und Gewerberäume
Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.

Es lassen sich die o.g. Leistungsbereiche um folgende Zusatzleistungen ergänzen:

Erweiteter Strafrechtsschutz

Der erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige.Der Versicherungsschutz umfaßt die Verteidigung in im Zusammenhang mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Versicherte Leistungsarten sind: Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen des Versicherungsnehmers und ihrer Einrichtungen stehen, zum Beispiel Erwerb/ Leasing, Reparatur von Beleuchtung, Büromöbel, Klimaanlage usw.

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Versicherungsschutz besteht sowohl für Versicherungsverträge, die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen z.B. Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung) als auch für personenbezogene Versicherungsverträge z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, die der privaten Vorsorge Selbständiger dienen.

▼ Die Leistungsarten der Firmenrechtschutzversicherung

 

In der Regel sind folgende Leistungsarten versichert:

Im Privat- und Arbeits-Rechtsschutz
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Arbeits-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
• Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
• Photovoltaik-Rechtsschutz
• Optional: Spezial-Straf-Rechtsschutz im Privatbereich

Im Verkehrs-Rechtsschutz
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gewerberäumen und Grundstücken
• Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Im Spezial-Strafrechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Verwaltungs-Rechtsschutz
• Zeugenbeistand durch einen Rechtsanwalt

 

Und das beinhalten die einzelnen Leistungsarten der Firmenrechtsschutzversicherungen:

Straf-Rechtsschutz
a) Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
b) Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Die Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Verletzung des Strafrechts, z. B. Strafverfahren, Führerscheinentzug im Strafverfahren.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
a) Allgemeiner OWI-Rechtsschutz
b) Verkehrs-OWI-Rechtsschutz
Die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Bußgeldbescheid.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. vor Berufs- und Ehrengerichten.

Schadenersatz-Rechtsschutz
a) Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
b) Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder
Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, z. B. Personenschäden, wie Schmerzensgeld, Sachschäden, wie Reparaturkosten, Mietwagen, Vermögensschäden, wie Verdienstausfall.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -
gerichten, z. B. Einschränkung, Entzug bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis; Fahrtenbuch; Verkehrsunterricht.

Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich, z. B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melde- oder Schulrecht.

Kfz-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen rund um das Kraftfahrzeug, z. B. Kauf, Verkauf, Reparatur, Miete, Leihe; Kfz-Versicherungen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. Körperschaftsteuer, Einkommensteuererklärung.

Arbeits-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Arbeitsverhältnis, z. B. Kündigung; Lohn, Gehalt; Arbeitszeit,
Urlaub; Zeugniserteilung und -berichtigung; Mutter- und Jugendschutz.

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld,
Arbeitsunfall, Sozialrente.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Die Erteilung von Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Eigentums-Rechtsschutz) im privaten Lebensbereich
Die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens, z. B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Versicherungsverträge und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen (Eigentums-Rechtsschutz), z. B. Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland, soweit gegen den Versicherten eine Gewaltstraftat verübt wurde. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag. Der Versicherungsschutz umfasst die Beteiligung des Versicherten am Strafverfahren als Nebenkläger, anwaltliche Zeugenbeistandsleistung, nichtvermögensrechtlichen „Täter-Opfer-Ausgleich”, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und Opferentschädigungsgesetz bereits außergerichtlich.

Wohnungs-und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile zum Gegenstand haben, z. B. Kündigung, Räumung; Mieterhöhung, Mietkaution; Grundbuchsachen; nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Daten-Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine
Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten sowie für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat nach § 43 BDSG und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 44 BDSG.

Berufs-Vertrags-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und Verträgen zu Hilfsgeschäften im beruflich-selbstständigen / gewerblichen Bereich. Für medizinische Heilberufe, z. B. Ärzte, kann zusätzlich Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus sonstigen schuldrechtlichen, beruflichen Verträgen vereinbart werden. Es liegt eine einheitliche Deckungssumme sowie eine einheitliche Selbstbeteiligung zugrunde.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz
Für das Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars, die zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht führt. Kosten hierfür werden bis zu 500,- € erstattet.

Photovoltaik-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (z.B. Photo voltaik, Windkraft, Biothermie) auf dem Grundstück des nicht gewerblich genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, z. B. Kaufverträge, Reparaturverträge, Verträge über die Einspeisevergütung.

Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten, wenn Sie unter Betreuung gestellt werden sollen.

Zusatzklausel Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)
Für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren im Rahmen von Sonderbedingungen. Es gelten eine Deckungssumme und besondere Regelungen (z. B. zum Rechtsschutzfall, Deckungsumfang und zu Kostenleistungen). Die Leistungen des SSR gehen deutlich über den Umfang der Ziffern 1a, 2a und 3 hinaus. Kein Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf eines Verbrechens und bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes.

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