Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Die gesetzliche Rente ist sicher - dem kann man sicher zustimmer. Aber wie man u.a. der aktuellen Rentendiskusion entnehmen kann, so stellt sich dringend die Frage, ob man von ihr alleine seinen Altersruhestand geniessen kann. Denn oft reicht die Rente nicht zur Alterssicherung aus und liegt immer mehr unter dem Existenzminimum.
Daher wird es umso wichtiger, frühzeitig Maßnahmen zur zusätzlichen Altersvorsorge zu ergreifen.
Dabei eignet sich aber nicht jedes Vorsorgeprodukt für jeden Menschen.
Wer gerne für seine private Altersvorsorge staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen möchte, für denjenigen besteht die Möglichkeit der Riesterrente und / oder der Basisrente (Rüruprente).
Für wen ist eine Riesterrente sinnvoll?
Die Riesterrente eignet sich aufgrund des Festzuschusses vorrangig für Geringverdienende und Haushalte mit kindergeldberechtigten Kinder(n), denn soviel staatliche Förderung * können Sie als jährlich als Festzuschuss erhalten:
154 Euro je Elternteil
300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
185 Euro für jedes Kind, welches vor 2008 geboren wurde
Schon ab einer Eigenleistung von 60 Euro im Jahr haben Sie Anspruch auf die vollen Zulagen / Kinderzulagen.
Für Gutverdiener kann eine Riesterente ebenfalls eine Alternative sein.
Denn neben dem Festzuschuss kann man zusätzlich noch steuerliche Vorteile geniessen, denn die Eigenbeiträge von bis zu 2.100 Euro pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.
Hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung zu vereinbaren.
* Ein Anrecht auf Riesterzulagen hat jeder, der gesetzlich rentenversichert ist, sowie Beamte und selbstständig tätigen Ehepartner von zulagenberechtigten "Riestersparern".
Für wen ist eine Basisrente sinnvoll?
Die staatlich geförderte Basisrente, die auch als Rürup-Rente genannt wird, ist eher für Selbstständige, Freiberufler sowie besserverdienende Arbeitnehmer oder Beamte interessant, denn gerade wegen der umfassenden Steuervorteile stellt die Rürup-Rente eine lohnenswerte Form der Altersvorsorge dar, denn es können pro Jahr die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wie sich das genau in Zahlen auswirkt, hängt natürlich vom individuellen Steuersatz ab. Hier beraten wir Sie gerne ausführlich.
Bis 2014 war dieser für Alleinstehende bei 20.000 Euro und für Verheiratete 40.000 Euro pro Jahr festgeschrieben. Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt.
Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden max. 19.624 Euro und bei Ehepaaren max. 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.
Zum Vergleich: 2016 waren es noch 18.668 Euro, im Jahr davor 17.738 Euro.
Der Steuervorteil wächst demnach stetig.
Was wir für Sie tun:
Analyse der persönlichen Risikosituation und Ermittlung des Versicherungsbedarfes nach ihren Wünschen
Überprüfung und Vergleich von Versicherungsbedingungen und Klauseln
Auswahl der Gesellschaften und Übernahme der Verhandlungen mit den Gesellschaften
Ermittlung von Kostenoptimierungsmöglichkeiten durch Überprüfung und ggf. Änderung oder Kündigung von bestehenden Versicherungsverträgen
Betreuung und Verwaltung von bestehenden Versicherungsverträgen
Unterstützung im Schadensfall