Der Rundumschutz / Vollkasko für Ihr Fahrrad oder E-Bike / Pedelec im Versicherungsvergleich
Über die Hausratversicherung, Camping- bzw. Dauercampingversicherung oder Camper-Inhaltsversicherung hat man meist nur die Möglichkeit, sein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl abzusichern, wenn sich das Fahrrad außerhalb des versicherten Objektes befindet.
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung fürs Fahrrad oder E-Bike / Pedelec hat man einen Rundumschutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“.
Sie haben bereits den Diebstahl vom Fahrrad / E-Bike / Pedelec über Ihre Hausratversicherung, Camping- bzw. Dauercampingversicherung oder Camper-Inhaltsversicherung abgesichert?
Die Leistungen der Vollkaskoversicherungen fürs Fahrrad, E-Bike oder Pedelec im Überblick
Die speziellen Versicherungen fürs Fahrrad, E-Bike oder Pedelec schützen im Rahmen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung nicht nur bei
Diebstahl und Raub / Plünderung aus Wohnung, Keller- & Gemeinschaftsräumen, aus verschlossenem KFZ oder gesichertem Fahrradträger des gesamten Rades sondern auch Akku und Fahrradzubehör & Gepäck
sondern auch vor Reparaturkosten oder Ersatz bei Schäden durch:
- Vandalismus / mut- und böswillgen Beschädigungen
- Beschädigungen durch Unfall oder Fall- und Sturzschäden
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden
- Verschleiß auch an Bremsen, Reifen oder Schläuchen etc. oder Bagatellschäden
- Materialfehler sowie Produktions- und Konstruktionsfehler
- Defekt und Kapazitätsverlust vom Akku
und das meist alles zum Neuwert und ohne Selbstbehalt
Weiterhin versichert sind Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen sowie Fahrradzubehör oder Fahrradgepäck, wie z.B. Fahrradanhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradschloß, Fahrradtasche, Fahrradkorb, Kindersitz, Sattelkissen, Spiegel, Werkzeug, Bekleidung, Zelt.
Zusätzlich zum Rundumschutz sind bei den meisten Gesellschaften und abhängig vom Produkt noch nachfolgende Schutzbriefleistungen enthalten:
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Leih- / Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Sichere Aufbewahrung von Karten und Dokumenten bzw. wichtigen Daten
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Der Versicherungsschutz gilt in aller Regel:
- frühestens ab nächsten Tag nach Antragstellung und unbegrenzt, bis der Vertrag gekündigt wird
- 24 Stunden am Tag
- im Rahmen der Fahrrad-Vollkasko weltweit ohne zeitliche Begrenzung
- im Rahmen der Schutzbriefleistungen je nach Anbieter & Produkt
- innerhalb des geographischen Europas oder
- nur in Ländern der Länder der EU und Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien oder
- weltweit
>> All diese unterschiedlichen Leistungsmerkmale zeigt und berechnet dann der >> Vergleichsrechner im Detail.
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und Pedelec und wann besteht Versicherungspflicht?
Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor, jedoch sind die Begriffe E-Bike und Pedelec im Gesetz nicht eindeutig definiert.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass:
ein E-Bike als Kraftfahrzeug (einspuriges Fahrzeug) gilt und der Motor treibt per Gashebell das Fahrrad an, also auch ohne Treten der Pedale und ohne Muskelkraft, ähnlich einem Mofa oder Roller. Bis zu einer Geschwindigkeit von bis 25 km/h besteht keine Helmpflicht und Versicherungspflicht.
ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) nur beim Treten der Pedale und bis 25 km/h unterstützt Pedelecs werden in Deutschland oft fälschlicherweise als E-Bikes bezeichnet, sind aber rechtlich als Fahrräder eingestuft. Daher besteht auch hier keine Helmpflicht und keine Versicherungspflicht.
Bei einem Unfall verursachte Schäden gegenüber Dritten werden oftmals von der >> privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, diese ist zwar in Deutschland freiwillig, aber eigentlich unentbehrlich. Die Bezeichnung Haftpflicht stammt hier aus der Pflicht zur Haftung nach BGB (Bürgergesetzbuch). Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten und Schadenersatzzahlungen entstehen, denn nach dem BGB haftet man unbegrenzt und ohne zeitliche Begrenzung.
Eine KFZ-Versicherungspflicht und fahren mit einem Versicherungskennzeichen ist dann vorgeschrieben, wenn die Grenze von 25km/h überschritten wird, egal ob dies durch reinen Motorantrieb bei E-Bikes oder durch elektrische Tretunterstützung von so genannten S-Pedelecs geschieht, denn dann gelten die Fahrräder als Kleinkraftrad und man darf sie auch nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse „AM“ fahren.
Hinweis zur Beratungspflicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.
Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonummer zur Verfügung.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
▼ Hinweise zum Dokumentationsverzicht und zur Beratungsgrundlage
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
In diesem Fall gilt: Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt haben.
▼ Hinweise zum Angebots- & Vergleichsrechner - Schritte zum passenden Produkt
in 4 Schritten zum passenden Produkt:
Schritt 1 - Eingabe der Daten
geben Sie die Daten in die Maske ein und klicken auf berechnen
Schritt 2 - die Angebote / das Suchergebnis verfeinern
nehmen Sie nun oberhalb der Ergebnisliste die gewünschten Leistungeneinstellungen vor
Schritt 3 - Ergebnisse / Produkte vergleichen
klicken Sie rechts auf das jeweilige Produkt, welches in die näche Auswahl kommt
Schritt 4 - gewünschten Schutz beantragen
am Ende des Vergleichs beim entsprechenden Produkt auf "ANTRAG" klicken und die restlichen Daten eingeben
