Private Unfallversicherungen / Invaliditätsabsicherungen im großen Vergleich bei CampingAssec
Ein Unfall kann unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Die Folgen sind oft schwerwiegend.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht in Ihrer Freizeit! Weder für Sie noch für Ihre Kinder! Für Selbständige und freiwillig Versicherte gibt es ohnehin nur die Möglichkeit, sich privat zu schützen. Neben den gesundheitlichen Folgen können aus einem solchen Unfall auch wirtschaftliche Konsequenzen für Sie und Ihre Familie entstehen.
Eine private Unfallversicherung schützt Sie bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist dabei die Invaliditätsabsicherung, sprich die einmalige Zahlung eines Geldbetrags.
Sie hilft mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht, Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau der Wohnung oder des Fahrzeuges) oder teure Rehabilitation, soweit diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden.
Faustregel:
Die Grundinvaliditätssumme sollte das 5fache des Jahresnettoeinkommen betragen.
Bei Kindern sollte man diese Summe so hoch wie möglich ansetzen. Empfehlung: 100.000 Euro oder höher.
Die Unfallversicherung kennt zusätzliche Leistungsbausteine die wahlweise kombiniert werden können:
- die Todesfallleistung (sollte berücksichtigt werden, wenn keine anderen Absicherungen bestehen)
- die Übergangsleistung (Überbrückungsgeld bis zur Auszahlung der Invaliditätsleistung)
- das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld (wird für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes gezahlt)
- die Unfallrente (falls keine Berufs- und / oder Erwerbsunfähigskeitsabsicherung besteht
▼ Hinweise für die Ermittlung von optimalen Versicherungsschutz
(bitte wählen Sie nachstehende Optionen in der Eingabemaske):
Die Summe bei Grundinvalidität sollte das 5fache Jahresnettoeinkommen betragen.
Bei Kindern sollte man Summe bei Grundinvalidität so hoch wie möglich ansetzen. Empfehlung: 100.000 Euro oder höher.
> die Progression sollte 350% besser aber 500% betragen
"Ich möchte weitere Filtermöglichkeiten zur Verbesserung meines gewünschten Versicherungsschutzes setzen."
Geben Sie für die besten Absicherung bei alle Fragen ein "JA" ein,
alternativ mindestens in JA für folgende Leistungen:
> Bleibende Schäden durch Eigenbewegungen mitversichern? JA
> Bleibende Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichern? JA
> Mitversichern von Nahrungsmittelvergiftungen? JA
> Mitversichern von tauchtypischen Gesundheitsschäden? JA
> Sofortleistung bei schweren Unfällen (Vorschusszahlung)? JA
>
> > Mitversichern von Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen und Sachen? JA
weitere Risiken - je nach Ihrer persönlichen Situation
Hinweis zur Beratungspflicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.
Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonnummer zur Verfügung.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
▼ Hinweise zum Dokumentationsverzicht und zur Beratungsgrundlage
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
In diesem Fall gilt: Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt haben.