Photovoltaikanlagenversicherungen
der Rundum-Schutz für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Solarthermieanlagen
Obwohl Photovoltaikanlagen technisch zuverlässig sind, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei Ausfall der Anlage durch einen Sachschaden kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Photovoltaikanlagen werden oft günstig finanziert. Damit die Rechnung in jedem Fall aufgeht, ist es sinnvoll, die PV-Anlage gegen unvorhersehbare Schäden zu versichern.
Daher ist eine separate Versicherung für ein Balkonkraftwerk / Terrassenkfraftwerk sinnvoll:
Über eine bestehende Gebäudeversicherung besteht nur Versicherungsschutz,
- wenn eine Anlage angezeigt und / oder explizit über die Versicherungsbedingungen oder Versicherungsschein eingeschlossen ist, oftmals muss diese auch fest mit dem Gebäude verbunden sein
- für die gleichen versicherten Gefahren und Schäden wie das Gebäude als solches, wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und wenn vereinbart für erweitere Elementarschäden oder unbenannte Gefahren
- bei Mehrfamilienhäusern wenn die Klauseln "einfacher Diebstahl von am Gebäude angebrachten Sachen" & "vom Mieter nachträglich eingebrachte Sachen" in den Bedingungen vereinbart sind
Fazit: Daher sind meist Schäden an der Elektronik, speziellen Bauteilen / Speichern / Wechselrichtern o.ä. oder Betriebsschäden einer Photovoltaikanlage, aber auch Schäden durch Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material - oder Ausführungsfehler nicht versichert.
Über eine bestehende Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz,
- wenn aktuelle Versicherungsbedingungen dieses Thema überhaupt schon aufgegriffen haben
- für die gleichen versicherten Gefahren und Schäden wie der Hausrat als solches, wie Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und wenn vereinbart für erweitere Elementarschäden oder unbenannte Gefahren
Fazit: Da sich aber eine Balkonkraftanlage nicht innerhalb eines verschlossenen Raumes befindet, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen des Einbruchdiebstahls, anderweitig besteht nur Schutz über entsprechende Klauseln wie "einfacher Diebstahl" oder "Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat", welche aber in den Hausratversicherungsbedingungen aktuell nur selten zu finden sind.
Genau diese Versicherungslücken bei der Gebäudeversicherung und / oder Hausratversicherung schließt eine Photovoltaik-Anlagen-Versicherung für Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke und eine Leistungsübversicht finden dazu im nächsten Abschnitt.
Die Leistungen der Photovoltaikanlagenversicherung im Überblick
Welche Schäden/Gefahren sind ggfs versichert?
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
• Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
• Überspannung, Kurzschluss
• Diebstahl
• Höhere Gewalt, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Tierverbiss
• Elementarschäden wie Erdbeben
je nach Tarif und Gesellschaft auch Schäden wie:
• Technologiefortschrittes bei Wiederherstellung nach Sachschaden ist mitversichert
• Trafostationen und Hausanschlüsse sind mitversichert,
• Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
• Schäden infolge von Erdbeben
• Schäden infolge inneren Unruhen
• De- und Remontagekosten bei einem Gebäudeschaden
• Ersatz von Daten und Programmen
• Restschuldentschädigung im Totalschadenfall bei kreditfinanzierten Anlagen (GAP-Deckung)
• Schäden an elektronischen Bauteilen durch innere Betriebsschäden
• Einfriedungen
• Kfz Ladestationen & -säulen auf dem Versicherungsgrundstück bis 5.000 Euro (höher gegen Zuschlag)
• eine Betreiberhaftpflichtversicherung oder lässt sich optional gegen Zuschlag einschliessen
Weitere Kosten die jeweils auf „Erstes Risiko“ je Schadenereignis mitversichert sind:
• Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
• Dekontaminations- und Endsorgungskosten für Erdreich
• Bewegungs- und Schutzkosten
• Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
• Gestellung von Gerüsten
• Bergungsarbeiten
• Bereitstellung eines Provisoriums
• Luftfracht
Unter den Versicherungsschutz fallen meist sämtliche, zur Photovoltaikanlage gehörenden Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien, wie
• Photovoltaikmodule inklusive Modultragekonstruktion
• Montageset
• Wechselrichter, Akkumulatoren
• Transformatoren
• Überspannungsschutzeinrichtungen
• Gleich- und Wechselstromverkabelungen
• Einspeise- und Erzeugungszähler
• Elektronische Überwachungsgeräte
• Anzeigetafeln
• Back Up Systeme
Da die versicherten Gefahren, abhängig vom gewählten Tarif und Gesellschaft, unterschiedlich versichert sind (auch der Höhe nach), ist ein Vergleich der Leistungen der Hausratversicherungen unverzichtbar.