Die Bootsversicherung - der Rundumschutz für das Boot / die Yacht / das Katamaran und für den Inhaber
Ob Motorboot, Segelboot, Schlauchboot, Yacht,
Die Bootsversicherung teilt sich auf in die Boots-Haftpflicht und die Boots-Kaskoversicherung.
Die Boots-Haftpflicht kommt für Personen-, Sach und Vermögensschäden auf, die Dritten gegenüber durch das Boot entstehen und man als Inhaber haftet. Daher ist eine Bootshaftpflicht unverzichtbar und teilweise auch vorgeschrieben. Aber auch die Abwehr von unberechtigen Ansprüchen ist Bestandteil des Versicherungsschutzes.
- Unfall, wie z. B. Sinken und Kentern, Vandalismus
- Brand-, Seng- und Schmorschäden, Blitzschlag, Explosion
- Sturm ab Windstärke 8 und höhere Gewalt
- Einbruchdiebstahl, Beraubung
- Diebstahl des Bootes oder des Außenbordmotors oder der Rettungsinsel
- Schäden an Masten und Spieren
- Schäden an der maschinellen Einrichtung
Nutzen Sie den Angebotsrechner der Bootsversicherung unseres Partners der "Gothaer Versicherung" und ermitteln ihren individuellen Beitrag.
Bei Bedarf können Sie auch einfach und bequem den Versicherungsschutz online beantragen.
Der unten eingebundene Link führt sie zum Endkundenrechner vom Drittanbieter "Gothaer Allgemeine Versicherungs AG".
Hinweis zur Beratungspflicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.
Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonnummer zur Verfügung.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
▼ Hinweise zum Dokumentationsverzicht und zur Beratungsgrundlage
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
In diesem Fall gilt: Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt haben.
Kundenmeinungen & Bewertungen zu uns der Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG


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