Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Vergleich in Dresden

Hundehalterhaftpflichtversicherung im Vergleich

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Warum sollte man eine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben und warum ist diese sinnvoll?

Der Gesetzgeber hat die Pflicht eines jeden Tierhalters klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §833 BGB geregelt:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Die Ersatzpflicht ist in der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukunftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen.

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist bereits in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Jedoch lohnt sie sich auch für Hundehalter, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es,wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht.

Solche Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Vor allem im lauten und bedrohlichen Straßenverkehr besteht stets die Möglichkeit,dass sich der Hund instinktiv losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten. Werden zusätzlich Personen schwer verletzt, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen.

Wichtig:

Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung für Hunde sollte daher hoch genug gewählt werden.

▼ Die Leistungen im Überblick:

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung kann Sie durch Schäden durch Ihren Hunde schützen für:

Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter - je nach Gesellschaft und Tarif bis zu 50.000.000 Euro

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen / Objekten (Bsp: Ihr Hund zerkratzt die Tür der Mietwohnung)

Mietsachschäden an beweglichen Sachen / Gütern (Bsp: Ihr Hund beschädigt die Möbeleinrichtung Dritter)

Schäden bei Auslandsaufenthalten (Sie nehmen Ihren Hund mit in den Urlaub)

Fremdhüterrisiko - Eine Dritte Person wird beauftragt, Ihren Hund unentgeltlich zu beaufsichtigen

Schäden der dritten Person während der Beaufsichtigung

Vorsorgeversicherung für Welpen - der Nachwuchs Ihres Muttertieres ist auf bestimmte Zeit mitversichert

ungewollte Deckakte

Hundeschlittenrennen

Versicherungsschutz auch Leinenzwang

Wichtig:

Nicht alle oben genannten Leistungen sind bei jeder Gesellschaft / jedem Tarif mitversichert - vergleichen lohnt!

Bitte beachten Sie daher die Hinweise oberhalb des Vergleichsrechners.

Nur so finden Sie den für Sie richtigen Tarif und optimalen Versicherungsschutz.

Hinweis zur Beratungspflicht

Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.

Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonnummer zur Verfügung.

Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.

>> Hier finden Sie unsere Erstinformation gemäß VersVermV

▼ Hinweise zum Dokumentationsverzicht und zur Beratungsgrundlage

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.

In diesem Fall gilt: Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.

Sie verzichten auf eine Dokumentation der Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann

Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG

Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt haben.