Warum sollte man eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung haben und warum ist diese sinnvoll?
Auch wenn Ihr Pferd noch so gut dressiert ist – manchmal lässt es sich nicht verhindern, dass es Schäden verursacht.
Der Gesetzgeber hat die Pflicht eines jeden Tierhalters klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §833 BGB geregelt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Die Ersatzpflicht ist in der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukunftigen
Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen.
Jeder Pferdebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Pferdeeigentümer gar keine Schuld trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es, wenn Ihr Pferd einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht. Solche Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Und werden Personen schwer verletzt, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen.
Wichtig:
Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung für Pferde sollte daher hoch genug gewählt werden.
▼ Die Leistungen im Überblick:
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann Sie durch Schäden durch Ihr Pferd schützen für:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter - je nach Gesellschaft und Tarif bis zu 50.000.000 Euro
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen / Objekten
Mietsachschäden an beweglichen Sachen / Gütern
Schäden bei Auslandsaufenthalten (Sie nehmen Ihr Pferd mit in den Urlaub)
Fremdhüterrisiko - Eine Dritte Person wird beauftragt, Ihr Pferd unentgeltlich zu beaufsichtigen
Schäden der dritten Person während der Beaufsichtigung
Vorsorgeversicherung für Welpen - der Nachwuchs Ihres Muttertieres ist auf bestimmte Zeit mitversichert
ungewollte Deckakte
Kutschfahrten
Versicherungsschutz auch bei Pferderennen oder privaten Reitturnieren
Nicht alle oben genannten Leistungen sind bei jeder Gesellschaft / jedem Tarif mitversichert - vergleichen lohnt!
Bitte beachten Sie daher die Hinweise oberhalb des Vergleichsrechners.
Nur so finden Sie den für Sie richtigen Tarif und optimalen Versicherungsschutz.
Hinweis zur Beratungspflicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.
Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonnummer zur Verfügung.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
▼ Hinweise zum Dokumentationsverzicht und zur Beratungsgrundlage
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
In diesem Fall gilt: Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt haben.