Privathaftpflicht-Versicherungen im großen Vergleich beim Experten
Ob Single, Paar oder Familie. Wir haben für jede Lebenssituation die richtige Lösung.
Nach dem Motto: Ein Ball, ein Schuss, eine Scheibe ....
Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man - absichtlich oder versehentlich - einem Anderen zufügt.
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Diese Pflicht zum Schadenersatz ist unbegrenzt und bis zu einer Dauer von 30 Jahren mit gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen zu erfüllen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar und sollte ein "Muss" sein.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt für sie folgende Aufgaben:
- Prüfung ob eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- die Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens
- die Regulierung des Schadens.
Die Privathaftpflicht schützt sie und ihre Familie daher rund um die Uhr und weltweit vor finanziellen Folgen, falls sie einem „Dritten“ versehentlich oder aus Fahrlässigkeit einen Schaden zufügen.
Viele Leistungen sind heutzutage im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar, wie zum Beispiel:
- Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden
- Schäden verursacht von deliktunfähigen Kindern (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
- Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
- Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)
- Schäden Inhaber von Grundstücken und Immobilien
- Schäden durch elektronischen Datenaustausch / Internetnutzung
- Schäden durch Schlüsselverlust von fremden privaten aber auch beruflichen Schlüsseln (je nach Tarif)
- Schäden durch die Benutzung von eigenen Wasserfahrzeugen, Modellflugzeugen, Ballone oder Drachen
- Schäden durch das Betreiben einer Photovoltaikanlage
- Schäden durch ehrenamtliche Tätigkeiten
- Schäden durch Teilnahme am Fachpraktischen Unterricht (Laborarbeiten) oder Betriebspraktika
Hinweis zur Beratungspflicht
Wir sind verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Ihnen vor Antragstellung eine Beratung zusteht.
Gerne stehen wir für Fragen / Beratung zum Produkt oder zum Thema während unserer o.g. Bürozeiten und Telefonnummer zur Verfügung.
Gern können Sie uns auch Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage stellen.
▼ Hinweise zum Dokumentationsverzicht und zur Beratungsgrundlage
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für diese Art Versicherung die Berechnungen selber vornehmen und den Versicherungsschutz durch einen Onlineantrag auch selber beantragen können.
In diesem Fall gilt: Auch wenn eine telefonische Beratung stattgefunden hat, können wir diese aber nicht dokumentieren.
Sie verzichten auf eine Dokumentation der Beratung, auch wenn diese stattgefunden hat. Sie werden hiermit belehrt, dass sich dies eventuell nachteilig auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns als Versicherungsvermittler nach § 63 VVG auswirken kann
Mitteilung des Vermittlers zur Beratungsgrundlage gemäß § 60 VVG
Generell berücksichtigen wir als Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten. Bei der Produktauswahl wurde nur eine beschränkte Anzahl von Versicherungsangeboten von auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätigen Gesellschaften berücksichtigt. Insofern ist die Beratungsgrundlage eingeschränkt. Uns als Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt haben.
